HRB 610357:OMNIBUS WILD GMBH BAD WURZACH, Bad Wurzach, Vorstadtstr. 2, 88410 Bad Wurzach.Die Gesellschafterversammlung vom 12.06.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma), § 3 (Unternehmensgegenstand), § 5 (Stammkapital), § 11 (Wettbewerbsverbot) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens Wild, Peter, Bad Wurzach, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Fahrschule Peter Wild e.K.", Bad Wurzach (Amtsgericht Amtsgericht Ulm HRA 724469) um 1.000 EUR auf 53.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Firma geändert; nun: Allgäu Akademie Wild GmbH. Gegenstand geändert; nun: Die Fortführung der Fahrschule Peter Wild e.K.; die Ausbildung von Fahrschülern in allen Fahrerlaubnisklassen; die Ausnutzung der Nähe des Sitzes der Gesellschaft zur Topographie des Allgäus und zum Alpinen Gebiet, für Ausbildungsmaßnahmen im Bereich des fahrerischen Könnens und des wirtschaftlichen Fahrens; die Vorbereitung auf Eignungsprüfungen; die Durchführung und Organisation von Schulungen und Weiterbildungen aller Art inklusive HoI- und Bringservice; die Personenbeförderung mit Kraftomnibussen im Linien-, Schüler- und Gelegenheitsverkehr; der Mietwagenverkehr mit Omnibussen sowie die Veranstaltung und Vermittlung von Gruppen- und Pauschalreisen. Stammkapital nun: 53.000,00 EUR. Nicht mehr Geschäftsführer: Wild, Dagmar, Bad Wurzach, * ‒.‒.‒‒. Der Einzelkaufmann Wild, Peter, Bad Wurzach, * ‒.‒.‒‒ hat als Inhaber der Firma "Fahrschule Peter Wild e.K.", Bad Wurzach (Amtsgericht Ulm HRA 724469) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 12.06.2015 und des Versammlungsbeschlusses vom 12.06.2015 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
88410 Bad Wurzach
Keine frühere Adresse vorhanden
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.omnibuswild.de
Netzwerke:
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: c: 50.000,00 EUR - 99.999,99 EUR
Branche: 7 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Ulm
Rechtsform: GmbH