Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 13.03.2023 hat die
Neueinfügung des § 4a (Beschlüsse) in die Satzung
beschlossen. |
a)
22.03.2023
Göhl |
HRB 16399: Rupp Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Weitnau, Im Kreuztal 9, 87480 Weitnau. Die Gesellschafterversammlung vom 09.06.2022 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Allgäuer Panoramahotel Rupp GmbH.
HRB 16399: Rupp Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Weitnau, Im Kreuztal 9, 87480 Weitnau. Bestellt: Geschäftsführer: Rupp, Hubert, Weitnau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 16399: Rupp Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Weitnau, Im Kreuztal 9, 87480 Weitnau. Die Gesellschafterversammlung vom 14.04.2022 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 25.100,00 EUR.
HRB 16399: Rupp Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Weitnau, Im Kreuztal 9, 87480 Weitnau. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 14.04.2022 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.04.2022 das unter der Firma Karin Rupp-Hotelbetrieb e.K. mit Niederlassung in Weitnau (Amtsgericht Kempten (Allgäu) HRA 11127) betriebene Unternehmen von der Einzelkauffrau Rupp, Karin, Weitnau, * ‒.‒.‒‒ übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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