HRB 25242 HB: Allgeier IT Solutions GmbH, Bremen, Hans-Bredow-Straße 60, 28307 Bremen. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.04.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Metasonic GmbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 31367) nunmehr firmierend unter Allgeier IT Solutions GmbH verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist hier gelöscht. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 25242 HB: Allgeier IT Solutions GmbH, Bremen, Hans-Bredow-Straße 60, 28307 Bremen. Zweigniederlassung errichtet: Allgeier IT Solutions GmbH Zweigniederlassung Darmstadt, 64293 Darmstadt, Dolivostraße 9, 64293 Darmstadt; Prokura: Dr. Quint, Bruno, * ‒.‒.‒‒, Alsbach-Hähnlein; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage und vom 20.08.2015 ist die Corisecio GmbH mit Sitz in Darmstadt (Amtsgericht Darmstadt, HRB 92907) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 25242 HB: Allgeier IT Solutions GmbH, Bremen, Hans-Bredow-Straße 60, 28307 Bremen. Prokura: Die Eintragung zur laufenden Nr. 12 wird von Amts wegen wie folgt ergänzt: Zu Nr. 9: Holtgräve, Clemens; beschränkt auf die Zweigniederlassung Nr. 1 in 48268 Greven. Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen.
HRB 25242 HB: Allgeier IT Solutions GmbH, Bremen, Hans-Bredow-Straße 60, 28307 Bremen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.07.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die CUBE Management GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 172961) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 25242 HB: Allgeier IT Solutions GmbH, Bremen, Hans-Bredow-Straße 60, 28307 Bremen. Geschäftsführer: Schwane, Stefan, * ‒.‒.‒‒, Borken; mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen zu vertreten; Prokura: Nicht mehr Prokurist: Hesselmeyer, Birgit; Zahner, Ulrich, * ‒.‒.‒‒, Schwabach; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
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