HRB 6212: Allgemeine Treuhand-Partnerschaft GmbH, Königstein im Taunus, Höhenblick 4, 61462 Königstein im Taunus. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.12.2020 im Wege der Aufnahme mit dem Vermögens ihres Alleingesellschafters Friedrich Schlenkhoff, Königstein im Taunus, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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