Allgemeine Verwaltungs- und Grundstücksgesellschaft mit beschränkter Haftung, Oberursel (Taunus), (Alte-Leipziger-Platz 1, 61440 Oberursel (Taunus)).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ALTE LEIPZIGER Bauspar AG am 03.12.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Allgemeine Verwaltungs- und Grundstücksgesellschaft mit beschränkter Haftung, Oberursel (Taunus), (Alte-Leipziger-Platz 1, 61440 Oberursel (Taunus)).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.10.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit ihrer alleinigen Gesellschafterin, der ALTE LEIPZIGER Bauspar AG mit Sitz in Oberursel/Taunus (Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe HRB 1663) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Allgemeine Verwaltungs- und Grundstücksgesellschaft mit beschränkter Haftung, Oberursel (Taunus) (Alte-Leipziger-Platz 1, 61440 Oberursel (Taunus)). Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Leupold, Ernst Willi, Oberursel (Taunus).
Allgemeine Verwaltungs- und Grundstücksgesellschaft mit beschränkter Haftung, Bad Homburg v. d. Höhe (Alte-Leipziger-Platz 1, 61440 Oberursel (Taunus)). Die Gesellschafterversammlung vom 06.12.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Satz 2 und mit ihr die Sitzverlegung nach Oberursel (Taunus) beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag ist des weiteren in § 12 Abs.1 (Bekanntmachungen) geändert sowie in § 2 redaktionell neu gefasst. Neuer Sitz: Oberursel (Taunus).