Allgemeiner Sportverein e.V. Auerbach - ASV, Auerbach/Opf. (Welluck 10 b, 91275 Auerbach). Die Verschmelzung durch Aufnahme mit dem Verein Sportverein "Rot-Weiß" Welluck eingetragener Verein (neu: SV 08 Auerbach e.V.) wurde am 21.04.2008 in das Register dieses übernehmenden Vereins eingetragen (siehe Amtsgericht Amberg VR 194).
Allgemeiner Sportverein e.V. Auerbach - ASV, Auerbach/Opf. (Welluck 10 b, 91275 Auerbach). Der Verein ist verschmolzen durch Aufnahme mit dem übernehmenden Verein "Sportverein "Rot-Weiß" Welluck eingetragener Verein" mit dem Sitz in Welluck (Amtsgericht Amberg VR 194) auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.03.2008 sowie Beschluss seiner Mitgliederversammlung vom 10.02.2008 und Beschluss der Mitgliederversammlung des übernehmenden Vereins vom 13.02.2008. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Vereins. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.