Allgemeiner Unternehmensverband für Dortmund und Umgebung e.V., Dortmund (Prinz-Friedrich-Karl-Str. 14, 44135 Dortmund). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Rechtsträgers am 16.10.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Allgemeiner Unternehmensverband für Dortmund und Umgebung e.V., Dortmund (Prinz-Friedrich-Karl-Str. 14, 44135 Dortmund). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 22.08.2012 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22.08.2012 mit dem Unternehmensverband Technische Dienstleistungen für die Region Östliches Ruhrgebiet e.V. mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund VR 5175) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.