Allianz Aktiengesellschaft, München (Königinstr. 28, 80802 München). Die Riunione Adriatica die Sicurtà Società per Azioni, nunmehr infolge Firmenänderung RAS Holding S.p.A. mit dem Sitz in Mailand/Italien (Handelsregister Mailand (Registro delle Imprese di Milano) Nr. 00218610327) ist auf Grund des Verschmelzungsplans vom 16.12.2005 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung vom 08.02.2006 und des Beschlusses der Hauptversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 03.02.2006 mit der Gesellschaft verschmolzen. Die Allianz Aktiengesellschaft als übernehmende Gesellschaft nimmt damit die Rechtsform der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) an. Dadurch ist die Allianz SE mit Sitz in München (Amtsgericht München HRB 164232) entstanden. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Allianz Aktiengesellschaft, München (Königinstr. 28, 80802 München). Die Hauptversammlung vom 08.02.2006 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 64.315.543,04 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Riunione Adriatica di Sicurtà Società per Azioni, nunmehr infolge Firmenänderung RAS Holding S.p.A. mit dem Sitz in Mailand/Italien beschlossen. Der Aufsichtsrat hat am 29.09.2006 die Änderung des § 2 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung beschlossen. Neues Grundkapital: 1.103.777.943,04 EUR. Prokura erloschen: Haas, Michael, München. Nicht eingetragen: Das Grundkapital ist nunmehr eingeteilt in 431.163.259 Stückaktien, die auf den Namen lauten.
Allianz Aktiengesellschaft, München (Königinstr. 28, 80802 München). Die AZ-Argos 27 Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 158491) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2006 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 22.08.2006 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Allianz Aktiengesellschaft, München (Königinstr. 28, 80802 München). Höhe des Genehmigten Kapitals von Amts wegen berichtigt: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 08.02.2006 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 07.02.2011 gegen Bareinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 15.000.000,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2006/II). Höhe des Genehmigten Kapitals von Amts wegen berichtigt: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 08.02.2006 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 07.02.2011 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 450.000.000,00 EUR zu erhöhen,wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2006/I).
Allianz Aktiengesellschaft, München (Königinstr. 28, 80802 München). Die Hauptversammlung vom 08.02.2006 hat die Schaffung der Genehmigten Kapitalia 2006/I und 2006/II, die Aufhebung der Genehmigten Kapitalia 2004/I und 2004/II, die Herabsetzung des Bedingten Kapitals 2004/I und die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2006/I und die Änderung des § 2 (Grundkapital, Genehmigtes Kapital, Bedingtes Kapital) der Satzung beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 08.02.2006 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 07.02.2011 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 450.000,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2006/I). Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 08.02.2006 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 07.02.2011 gegen Bareinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 15.000,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2006/II). Das Genehmigte Kapital vom 05.05.2004 (Genehmigtes Kapital 2004 /I) wurde aufgehoben. Das Genehmigte Kapital vom 05.05.2004 (Genehmigtes Kapital 2004 /II) wurde aufgehoben. Das Bedingte Kapital 2004/I beträgt nach Herabsetzung durch Beschluss der Hauptversammlung vom 08.02.2006 noch 5.632.000,00 EUR. Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 08.02.2006 um 250.000.000,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2006/I). Das Bedingte Kapital dient der Bedienung von Wandlungs- oder Optionsrechten.
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