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Allianz Capital Partners GmbH, München (HRB 162836)

Firmendaten

Anschrift
Seidlstr. 24-24a
80335 München
Frühere Anschriften: 2
Königinstr. 28, 80802 München
Theresienstr. 6 - 8, 80333 München
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2006
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 15 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 162836
Amtsgericht: München
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Allianz Capital Partners GmbH aus München ist im Handelsregister München unter der Nummer HRB 162836 verzeichnet. Nach der Gründung am 19.06.2006 hat die Allianz Capital Partners GmbH ihren Standort mindestens zweimal geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Verwaltung von inländischen Investmentvermögen und EU-Investmentvermögen oder ausländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: a) gemischte Investmentvermögen gemäß § 218 f. KAGB; b) sonstige Investmentvermögen gemäß § 220 ff. KAGB; c) offene inländische Spezial-AlF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, die jeweils gemäß ihren Anlagebedingungen nicht in die in § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. e), f) und h) KAGB genannten Vermögensgegenstände investieren dürfen; d) Allgemeine offene inländische Spezial-AlF gemäß § 282 KAGB, unter Ausschluss von Hedgefonds, die jeweils gemäß ihren Anlagebedingungen in die folgenden Vermögensgegenstände investieren dürfen: aa. die in § 284 KAGB genannten Vermögensgegenstände mit Ausnahme der in § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit e), f) und h) KAGB genannten Vermögensgegenstände, bb. sonstige Vermögensgegenstände nach § 282 Abs. 2 KAGB in den Branchen Private Equity, Infrastruktur und erneuerbare Energien, für die ein Verkehrswert ermittelt werden kann. e) Geschlossene Publikums-AlF gemäß § 261 ff. KAGB, sowie geschlossene inländische Spezial AlF gemäß § 285 ff. KAGB, die jeweils gemäß ihren Anlagebedingungen in die folgenden Vermögensgegenstände investieren dürfen: aa. Immobilien, einschließlich Wald, Forst und Agrarland, bb. Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, cc. Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von lit. bb. genutzt wird, dd. folgende Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 7 KAGB: i. Anteile oder Aktien an ÖPP-Projektgesellschaften und Infrastruktur-Projektgesellschaften gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 KAGB; ii. Anteile und Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung Vermögensgegenstände gemäß § 2 Abs. 2 lit. e) aa bis cc. dieses Gesellschaftsvertrages sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB; iii. Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB; iv. Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen geschlossenen Publikums-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB, soweit diese ausschließlich in Vermögensgegenstände gemäß § 2 Abs. 2 lit. e) aa bis dd. dieses Gesellschaftsvertrages investieren; v. Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB soweit diese ausschließlich in Vermögensgegenstände gemäß § 2 Abs. 2 lit. e) aa bis dd. dieses Gesellschaftsvertrages investieren. vi. Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 7 KAGB in Verbindung mit §§ 193 bis 195 KAGB; ee. Gelddarlehen nach § 285 Abs. 3 Satz 1 und 3 KAGB, der mit der Maßgabe entsprechend anwendbar ist, dass abweichend von § 285 Absatz 3 Satz 1 KAGB höchstens 30 % des aggregierten eingebrachten Kapitals und des noch nicht eingeforderten zugesagten Kapitals des geschlossenen Publikums-AIF für diese Darlehen verwendet werden und im Fall des § 285 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KAGB die dem jeweiligen Unternehmen gewährten Darlehen nicht die Anschaffungskosten der an dem Unternehmen gehaltenen Beteiligungen überschreiten; f) Bei geschlossenen Spezial-AlF gemäß § 285 ff. KAGB sind zusätzlich die folgenden Vermögensgegenstände zulässig: aa. Anteile oder Aktien an offenen Investmentvermögen i.S.d. § 1 Abs. 4 Nr. 2 KAGB, die in den Branchen Private Equity, Infrastruktur und erneuerbare Energien investieren, bb. sonstige Vermögensgegenstände nach § 285 Abs. 1 KAGB in den Branchen Private Equity, Infrastruktur und erneuerbare Energien, für die ein Verkehrswert ermittelt werden kann, cc. Vergabe von Darlehen für Rechnung des Fondsvermögens gemäß § 285 Abs. 2 KAGB. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben a) offene und geschlossene EU-AIF sowie offene und geschlossene ausländische AlF, die mit den oben genannten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind, b) offene und geschlossene europäische langfristige Investmentfonds gemäß der Verordnung (EU) 2015/760 des Europäischen Parlaments und des Rats über europäische langfristige Investmentfonds (ELTIF-Verordnung) in der jeweils gültigen Fassung, die aa) im Rahmen der Vorgaben der ELTIF-Verordnung in die in § 2 Abs. 2 dieser Satzung genannten Vermögensgegenstände sowie in andere offene und geschlossene ELTIF investieren dürfen, welche ihrerseits nur in die in § 2 Ab. 2 dieser Satzung genannte Vermögensgegenstände investieren dürfen, und bb) sowohl an professionelle Anleger als auch an Privatanleger vertrieben werden dürfen. Die Gesellschaft darf im Rahmen der kollektiven Vermögensverwaltung Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 3 KAGB nicht nur für Rechnung eines inländischen geschlossenen Spezial-AlF gemäß § 285 KAGB, sondern, unter entsprechender Anwendung des § 285 Abs. 3 KAGB, auch für Rechnung allgemeiner inländischer offener Spezial-AlF gemäß § 282 KAGB und inländischer offener Spezial-AlF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB gewähren. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a) Die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 2 KAGB), b) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), c) die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, d) die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, e) die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AlF für andere, f) die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), g) Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, h) sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind, i) Verwaltungs- und sonstige Dienstleistungen ausschließlich gegenüber Konzernunternehmen der Allianz-Gruppe, die keiner staatlichen Genehmigung bedürfen.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 26.000,00 EUR. Die Allianz Capital Partners GmbH weist zur Zeit 18 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 17.07.2024)

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Registermeldungen 72

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
68 c)
Verwaltung von inländischen
Investmentvermögen und EU-
Investmentvermögen oder ausländischen
Investmentvermögen (kollektive
Vermögensverwaltung).
Folgende inländische Investmentvermögen
sind Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung: a) gemischte
Investmentvermögen gemäß § 218 f.
KAGB; b) sonstige Investmentvermögen
gemäß § 220 ff. KAGB; c) offene
inländische Spezial-AlF mit festen
Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB,
die jeweils gemäß ihren
Anlagebedingungen nicht in die in § 284
Abs. 2 Nr. 2 lit. e), f) und h) KAGB
genannten Vermögensgegenstände
investieren dürfen; d) Allgemeine offene
inländische Spezial-AlF gemäß § 282 KAGB,
unter Ausschluss von Hedgefonds, die
jeweils gemäß ihren Anlagebedingungen in
die folgenden Vermögensgegenstände
investieren dürfen: aa. die in § 284 KAGB
genannten Vermögensgegenstände mit
Ausnahme der in § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit e), f)
und h) KAGB genannten
Vermögensgegenstände, bb. sonstige
Vermögensgegenstände nach § 282 Abs. 2
KAGB in den Branchen Private Equity,
Infrastruktur und erneuerbare Energien, für
die ein Verkehrswert ermittelt werden kann.
e) Geschlossene Publikums-AlF gemäß §
261 ff. KAGB, sowie geschlossene
inländische Spezial AlF gemäß § 285 ff.
KAGB, die jeweils gemäß ihren
Anlagebedingungen in die folgenden
Vermögensgegenstände investieren dürfen:
aa. Immobilien, einschließlich Wald, Forst
und Agrarland, bb. Anlagen zur Erzeugung,
zum Transport und zur Speicherung von
Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren
Energien, cc. Infrastruktur, die für
Vermögensgegenstände im Sinne von lit.
bb. genutzt wird, dd. folgende
Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs.
1 Nr. 2 bis 7 KAGB:
i. Anteile oder Aktien an ÖPP-
Projektgesellschaften und Infrastruktur-
Projektgesellschaften gemäß § 261 Abs. 1
Nr. 2 KAGB;
ii. Anteile und Aktien an Gesellschaften, die
nach dem Gesellschaftsvertrag oder der
Satzung Vermögensgegenstände gemäß §
2 Abs. 2 lit. e) aa bis cc. dieses
Gesellschaftsvertrages sowie die zur
Bewirtschaftung dieser
Vermögensgegenstände erforderlichen
Vermögensgegenstände oder Beteiligungen
an solchen Gesellschaften erwerben dürfen,
§ 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB;
iii. Beteiligungen an Unternehmen, die nicht
zum Handel an einer Börse zugelassen
oder in einen organisierten Markt ein-
bezogen sind gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 4
KAGB;
iv. Anteile oder Aktien an geschlossenen
inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe
der §§ 261 bis 272 KAGB oder an
europäischen oder ausländischen
geschlossenen Publikums-AIF, deren
Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen
unterliegt, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB,
soweit diese ausschließlich in
Vermögensgegenstände gemäß § 2 Abs. 2
lit. e) aa bis dd. dieses
Gesellschaftsvertrages investieren;
v. Anteile oder Aktien an geschlossenen
inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe der
§§ 285 bis 292 KAGB oder an
geschlossenen EU-Spezial-AIF oder
ausländischen geschlossenen Spezial-AIF,
deren Anlagepolitik vergleichbaren
Anforderungen unterliegt, gemäß § 261
Abs. 1 Nr. 6 KAGB soweit diese
ausschließlich in Vermögensgegenstände
gemäß § 2 Abs. 2 lit. e) aa bis dd. dieses
Gesellschaftsvertrages investieren.
vi. Vermögensgegenstände gemäß § 261
Abs. 1 Nr. 7 KAGB in Verbindung mit §§
193 bis 195 KAGB;
ee. Gelddarlehen nach § 285 Abs. 3 Satz 1
und 3 KAGB, der mit der Maßgabe
entsprechend anwendbar ist, dass
abweichend von § 285 Absatz 3 Satz 1
KAGB höchstens 30 % des aggregierten
eingebrachten Kapitals und des noch nicht
eingeforderten zugesagten Kapitals des
geschlossenen Publikums-AIF für diese
Darlehen verwendet werden und im Fall des
§ 285 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KAGB die dem
jeweiligen Unternehmen gewährten
Darlehen nicht die Anschaffungskosten der
an dem Unternehmen gehaltenen
Beteiligungen überschreiten;
f) Bei geschlossenen Spezial-AlF gemäß §
285 ff. KAGB sind zusätzlich die folgenden
Vermögensgegenstände zulässig: aa.
Anteile oder Aktien an offenen
Investmentvermögen i.S.d. § 1 Abs. 4 Nr. 2
KAGB, die in den Branchen Private Equity,
Infrastruktur und erneuerbare Energien
investieren, bb. sonstige
Vermögensgegenstände nach § 285 Abs. 1
KAGB in den Branchen Private Equity,
Infrastruktur und erneuerbare Energien, für
die ein Verkehrswert ermittelt werden kann,
cc. Vergabe von Darlehen für Rechnung des
Fondsvermögens gemäß § 285 Abs. 2
KAGB.
Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung sind daneben a)
offene und geschlossene EU-AIF sowie
offene und geschlossene ausländische AlF,
die mit den oben genannten inländischen
Investmentvermögen vergleichbar sind, b)
offene und geschlossene europäische
langfristige Investmentfonds gemäß der
Verordnung (EU) 2015/760 des
Europäischen Parlaments und des Rats
über europäische langfristige
Investmentfonds (ELTIF-Verordnung) in der
jeweils gültigen Fassung, die
aa) im Rahmen der Vorgaben der ELTIF-
Verordnung in die in § 2 Abs. 2 dieser
Satzung genannten
Vermögensgegenstände sowie in andere
offene und geschlossene ELTIF investieren
dürfen, welche ihrerseits nur in die in § 2
Ab. 2 dieser Satzung genannte
Vermögensgegenstände investieren dürfen,
und
bb) sowohl an professionelle Anleger als
auch an Privatanleger vertrieben werden
dürfen.
Die Gesellschaft darf im Rahmen der
kollektiven Vermögensverwaltung
Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 3 KAGB
nicht nur für Rechnung eines inländischen
geschlossenen Spezial-AlF gemäß § 285
KAGB, sondern, unter entsprechender
Anwendung des § 285 Abs. 3 KAGB, auch
für Rechnung allgemeiner inländischer
offener Spezial-AlF gemäß § 282 KAGB und
inländischer offener Spezial-AlF mit festen
Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB
gewähren. Die Gesellschaft betreibt
folgende Dienst- und
Nebendienstleistungen: a) Die Verwaltung
einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne
des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes
angelegter Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum einschließlich der
Portfolioverwaltung fremder
Investmentvermögen
(Finanzportfolioverwaltung gemäß § 20
Abs. 3 Nr. 2 KAGB), b) die Verwaltung
einzelner nicht in Finanzinstrumenten im
Sinne des § 1 Abs. 11 des
Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen
für andere mit Entscheidungsspielraum
(individuelle Vermögensverwaltung), c) die
Anlageberatung bezogen auf
Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes, d) die
Anlageberatung bezogen auf
Vermögensgegenstände, die keine
Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes sind, e) die
Verwahrung und Verwaltung von Anteilen
an inländischen Investmentvermögen, EU-
Investmentvermögen und ausländischen
AlF für andere, f) die Vermittlung von
Geschäften über die Anschaffung und
Veräußerung von Finanzinstrumenten
(Anlagevermittlung), g) Vertrieb von
Anteilen oder Aktien an fremden
Investmentvermögen, h) sonstige
Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz
genannten Dienstleistungen und
Nebendienstleistungen unmittelbar
verbunden sind, i) Verwaltungs- und
sonstige Dienstleistungen ausschließlich
gegenüber Konzernunternehmen der
Allianz-Gruppe, die keiner staatlichen
Genehmigung bedürfen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 9.7.2024 hat die
Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der
Satzung beschlossen.
a)
16.07.2024
Fischer
67 b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Deblanc, Emmanuel, London / Vereinigtes
Königreich, * ‒.‒.‒‒
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Dr. Wilhelm, Christopher, Dreieich, * ‒.‒.‒‒
Fickert, Thomas, München, * ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen:
Jäger, Verena, München, * ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen:
Meyer-Bülow, Yves, Starnberg, * ‒.‒.‒‒
a)
26.03.2024
Müller
66 b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Dr. Bentele, Florian Sebastian, Eschborn,
* ‒.‒.‒‒
a)
07.12.2023
Röslmaier
65 Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Baur, Helge Florian, Karben, * ‒.‒.‒‒
a)
14.11.2023
Röslmaier
64 Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Jäger, Verena, München, * ‒.‒.‒‒
a)
04.10.2022
Seidl
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Historie 56

26.03.2024
Entscheideränderung

Austritt
Herr Emmanuel Deblanc
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Austritt
Frau Verena Jäger
Prokurist

Entscheideränderung

Austritt
Herr Yves Meyer-Bülow
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Christopher Wilhelm
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Thomas Fickert
Prokurist

07.12.2023
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Florian Sebastian Bentele
Geschäftsführer

14.11.2023
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Helge Florian Baur
Prokurist

04.10.2022
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Verena Jäger
Prokurist

01.02.2022
Entscheideränderung

Veränderung
Herr Christoph Holzer
Prokurist

Entscheideränderung

Veränderung
Herr Sebastian Ippisch
Prokurist

Entscheideränderung

Veränderung
Herr Yves Meyer-Bülow
Prokurist

Entscheideränderung

Veränderung
Herr Jacques Röder
Prokurist

Entscheideränderung

Veränderung
Herr Jörg Spanier
Prokurist

Entscheideränderung

Veränderung
Herr Johannes Wendt
Prokurist

Entscheideränderung

Veränderung
Herr Stefan Armin Wirsch
Prokurist

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