Allianz Global Risks Rückversicherungs-Aktiengesellschaft, München (Königinstr. 28, 80802 München). Die Verschmelzung wurde am 31.08.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 161095).
Allianz Global Risks Rückversicherungs-Aktiengesellschaft, München (Königinstr. 28, 80802 München). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.07.2006 sowie des Beschlusses ihrer Hauptversammlung vom 04.07.2006 und Beschluss der Hauptversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 04.07.2006 mit der Allianz Marine & Aviation Versicherungs-Aktiengesellschaft mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 161095) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Allianz Global Risks Rückversicherungs-Aktiengesellschaft, München (Königinstr. 28, 80802 München). Die Gesellschaft hat den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen ihr und der Allianz Marine & Aviation Versicherungs-Aktiengesellschaft, München (Amtsgericht München HRB 161095) beim Amtsgericht München (Registergericht) zur Einsichtnahme eingereicht.