Allianz Private Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, München (Königinstr. 28, 80802 München). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2006 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit der Allianz Private Krankenversicherungs-Aktiengesellschaft mit dem Sitz in München (Amtsgericht MünchenHRB 2212) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
80802 München
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Amtsgericht: München
Rechtsform: GmbH