HRA 24540: Alloheim Senioren-Residenzen Zehnte SE & Co. KG, Düsseldorf, Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf. Prokura erloschen: Mosler, Christoph, Sprockhövel, * ‒.‒.‒‒.
HRA 24540: Alloheim Senioren-Residenzen Zehnte GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf. Nach Firmenänderung: Neue Firma: Alloheim Senioren-Residenzen Zehnte SE & Co. KG. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Alloheim Senioren-Residenzen Dreizehnte GmbH, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 76385). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Alloheim Senioren-Residenzen SE, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 73406).
HRA 24540: Alloheim Senioren-Residenzen Zehnte GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Senator Senioren- und Pflegeeinrichtungen GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 79147) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 24540: Alloheim Senioren-Residenzen Zehnte GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 12.09.2017 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 24540: Alloheim Senioren-Residenzen Zehnte GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 21.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage Teile des Vermögens der Alloheim Senioren-Residenzen Neunte SE & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRA 24594) - nämlich ihre Beteiligung an der Senator Senioren- und Pflegeeinrichtungen GmbH, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 79147) - als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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