Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Inhaber, persönlich haftende
Gesellschafter, Geschäftsfüh-
rer, Vorstand, Vertretungsbe-
rechtigte und besondere Vertre-
tungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn und Satzung
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse
c)
Kommanditisten, Mitglieder |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
7 |
|
|
|
b)
Die Liquidation ist beendet.
Die Firma ist erloschen. |
a)
11.07.2023
Wachtel |
HRA 17455 B: Allround Rüstungen GmbH & Co. KG, Berlin, Falkenhagener Straße 59, 13585 Berlin. Vertretungsregelung: Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten. Änderung zu Nr. 1: infolge Auflösung die Vertretungsbefugnis betreffend, nunmehr: Persönlich haftender Gesellschafter: Allround Rüstungen Verwaltungs GmbH; von der Vertretung ausgeschlossen; Liquidator: 2. Jahnke, Ralf, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRA 17455 B: Allround Rüstungen GmbH & Co. KG, Berlin, Falkenhagener Straße 59, 13585 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Falkenhagener Straße 59, 13585 Berlin
HRA 17455 B: Allround Rüstungen GmbH & Co. KG, Berlin, Marzahner Straße 26, 13053 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Marzahner Straße 26, 13053 Berlin; Änderung zu Nr. 1: hinsichtlich der Firma; Persönlich haftender Gesellschafter: Allround Rüstungen Verwaltungs GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 6293 B)
Hinze Gerüstbau GmbH & Co. KG., Berlin, Holzhauser Str. 16/18, 13509 Berlin. Firma: Allround Rüstungen GmbH & Co. KG Rechtsform: Die Firma ist geändert. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Allround Rüstungen GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 21927) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..