Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Dr. Dengler, Johannes, München, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Wille, Wolfgang, München, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
28.06.2024
Schülke |
HRB 188590: Alois Dallmayr Kaffee Holding Zwei GmbH, München, Dienerstraße 14-15, 80331 München. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Wille, Wolfgang, München, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 188590: Alois Dallmayr Kaffee Holding Zwei GmbH, München, Dienerstraße 14-15, 80331 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Randlkofer, Georg, München, * ‒.‒.‒‒.
HRB 188590: Alois Dallmayr Kaffee Holding Zwei GmbH, München, Dienerstraße 14-15, 80331 München. Bestellt: Geschäftsführer: Randlkofer, Florian, Grünwald, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Alois Dallmayr Kaffee Holding Zwei GmbH, München, Dienerstraße 14-15, 80331 München. Der Gewinnabführungsvertrag vom 26.11.2010 mit der Alois Dallmayr KG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRA 15420) ist durch Aufhebung zum 31.12.2012 beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht worden ist, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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