Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
10 |
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b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Wille, Wolfgang, München, * ‒.‒.‒‒
Bestellt:
Geschäftsführer:
Dr. Dengler, Johannes, München, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
04.07.2024
Probst |
HRB 188541: Alois Dallmayr Vending International GmbH, München, Dienerstraße 14-15, 80331 München. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Wille, Wolfgang, München, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 188541: Alois Dallmayr Vending International GmbH, München, Dienerstraße 14-15, 80331 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Randlkofer, Georg, München, * ‒.‒.‒‒.
HRB 188541: Alois Dallmayr Vending International GmbH, München, Dienerstraße 14-15, 80331 München. Bestellt: Geschäftsführer: Randlkofer, Florian, Grünwald, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Alois Dallmayr Vending International GmbH, München, Dienerstraße 14-15, 80331 München. Die Alois Dallmayr Vending Invest GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 188543) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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