Alois Kühbeck GmbH, Dillingen, Zollstraße 54-56, 89407 Dillingen a. d. Donau. Die Gesellschafterversammlung vom 18.08.2011 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100.000,00 EUR und die Änderung der §§ 3 (Stammkapital), 6 (Gesellschafterversammlung), 7 (Verfügung über Geschäftsanteile) und 10 (Einziehung) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 850.000,00 EUR. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kühbeck, Alois, Dillingen a.d.Donau, * ‒.‒.‒‒.
Alois Kühbeck GmbH, Dillingen (Zollstr. 54-56, 89407 Dillingen). Die Gesellschafterversammlung vom 28.03.2008 hat die Änderung des § 6 (Gesellschafterversammlung) der Satzung beschlossen.
Alois Kühbeck GmbH, Dillingen (Zollstr. 54-56, 89407 Dillingen-Fristingen). Die Gesellschafterversammlung vom 31.05.2005 hat die Umstellung auf Euro, die Erhöhung des Stammkapitals um 622.177,03 EUR auf 750.000,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde der Gegenstand des Unternehmens geändert. Es handelt sich um eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Neuer Gegenstand: Produktion und Vertrieb von Allround-Ersatzteilen, Herstellung und Reparatur von Maschinenbauteilen sowie Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin und Übernahme von Geschäftsführungstätigkeiten bei anderen Gesellschaften, insbesondere bei der Kühbeck Vermögensverwaltungs GmbH Co. KG mit Sitz in Dillingen-Fristingen. Ausgeschieden als Geschäftsführer: Link, Hubert, kaufmännischer Angestellter, Dillingen.
Alois Kühbeck GmbH, Dillingen (Zollstr. 54-56, 89407 Dillingen-Fristingen). Die KÜHBECK VERWALTUNGS-GMBH mit Sitz in Dillingen (Amtsgericht Augsburg HRB 14244) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.05.2005 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.