Alois Killisperger Spedition und Mineralölvertrieb GmbH, Wertingen, Hettlinger Straße 4, 86637 Wertingen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Killisperger, Alois sen., Kaufmann, Wertingen. Bestellt: Geschäftsführer: Killisperger, Christine, Wertingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Alois Killisperger Spedition und Mineralölvertrieb GmbH, Wertingen, OT Gottmannshofen, Hettlinger Straße 4, 86637 Wertingen.Die Gesellschafterversammlung vom 12.01.2010 hat die Änderung der §§ 1 (Sitz) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Wertingen. Neuer Unternehmensgegenstand: Güternah- und Fernverkehr, Mineralölhandel, Vertrieb von Brenn-, Heiz-, Schmier- und Treibstoffen, Betrieb einer Kfz-Werkstätte für Fahrzeuge aller Art, Verkauf und Vermietung von Fahrzeugen aller Art sowie Handel und Vertrieb von Fahrzeugersatzteilen und Zubehör.
Alois Killisperger Spedition und Mineralölvertrieb GmbH, Wertingen, OT Gottmannshofen (Geißbergstr. 1, 86637 Wertingen-Gottmannshofen). Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2008 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Güternah- und Fernverkehr und Mineralölhandel sowie Betrieb einer Werkstätte für Fahrzeuge aller Art. Die Alois Killisperger Baggerbetrieb GmbH mit dem Sitz in Wertingen (Amtsgericht Augsburg HRB 11337) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.