Alois Valk GmbH + Co. KG, Bocholt, Raiffeisenring 48, 46395 Bocholt. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden BÜRO VALK GmbH + Co. KG am 19.10.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Alois Valk GmbH + Co. KG, Bocholt, Raiffeisenring 48, 46395 Bocholt. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.08.2010 mit der BÜRO VALK GmbH + Co. KG mit Sitz in Bocholt (Amtsgericht Coesfeld HRA 4873) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Alois Valk GmbH + Co. KG, Bocholt, Raiffeisenring 48, 46397 Bocholt. Vertretungsbefugnis erweitert: Persönlich haftender Gesellschafter: Alois Valk Verwaltungs-GmbH, Bocholt (Amtsgericht Coesfeld HRB 8624), nunmehr mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Alois Valk GmbH + Co. KG, Bocholt, Raiffeisenring 48, 46397 Bocholt.Ergänzend eingetragen: Geschäftsanschrift: Raiffeisenring 48, 46397 Bocholt.