Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Martin-Schmeißer-Weg 10, 44227
Dortmund |
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a)
31.03.2023
Lipperheide |
HRB 29755: Alpega Germany GmbH, Dortmund, Wandweg 3, 44149 Dortmund. Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Geschäftsjahr) beschlossen.
HRB 29755: Alpega Germany GmbH, Dortmund, Wandweg 3, 44149 Dortmund. Name geändert (vormals Löppert), weiterhin Geschäftsführer: Seidl, Julia, Wien / Österreich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 29755: Alpega Germany GmbH, Dortmund, Wandweg 3, 44149 Dortmund. Nicht mehr Geschäftsführer: Feldstedt Hjorth, Ulrik, Kongens Lyngby / Dänemark, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Löppert, Julia, Wien / Österreich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 29755: Alpega Germany GmbH, Dortmund, Wandweg 3, 44149 Dortmund. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrags vom 05.11.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.11.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.11.2018 mit der QUALIS LOGISTICS GmbH mit Sitz in Stuttgart, (Amtsgericht Stuttgart, HRB 764033) durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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