HRB 135328 B: Alpenland Pflegeheime Berlin GmbH, Berlin, Weißenhöher Straße 64, 12683 Berlin. Prokura: 3. Kienle, Christian, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Einzelprokura
HRB 135328 B: Alpenland Pflegeheime Berlin GmbH, Berlin, Weißenhöher Straße 64, 12683 Berlin. Geschäftsführer: 4. Conle, Robert, * ‒.‒.‒‒, Sonthofen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Conle, Robert
HRB 135328 B: Alpenland Pflegeheime Berlin GmbH, Berlin, Weißenhöher Straße 64, 12683 Berlin. Geschäftsführer: 3. Pfüller, Michael, * ‒.‒.‒‒, Potsdam; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 2. Pfüller, Michael
HRB 135328 B: Alpenland Pflegeheime Berlin GmbH, Berlin, Weißenhöher Straße 64, 12683 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Fischer, Hans-Joachim
Alpenland Pflegeheime Berlin GmbH, Berlin, Weißenhöher Straße 64, 12683 Berlin. Firma: Alpenland Pflegeheime Berlin GmbH Stamm- bzw. Grundkapital: 100.000,00 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.08.2011 ist das Stammkapital zur Durchführung der Abspaltung von der Alpenland Pflegeheime Berlin GmbH & Co. KG (künftig Alpenland Grundbesitzgesellschaft Berlin GmbH & Co. KG) mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRA 41742) um 75.000 auf 100.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital), sowie in § 1 Absatz 1 (Firma). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 11.08.2011 und der zustimmenden Beschlüsse vom selben Tag hat die Alpenland Pflegeheime Berlin GmbH & Co. KG (künftig Alpenland Grundbesitzgesellschaft Berlin GmbH & Co. KG) mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRA 41742) Teile ihres Vermögens als Gesamtheit zur Aufnahme durch die Gesellschaft abgespalten. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
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