HRB 18217: Alpha 10 Gastronomie & Entertainment GmbH, Saarbrücken, An der Saarlandhalle 3, 66113 Saarbrücken. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 18217: Alpha 10 Gastronomie & Entertainment GmbH, Saarbrücken, An der Saarlandhalle 3, 66113 Saarbrücken. Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft von Amts wegen gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Gegen die Löschung von Amts wegen ist das Rechtsmittel des Widerspruchs statthaft. Der Widerspruch ist binnen einer Frist von 3 Monaten beginnend mit dem Tag dieser Veröffentlichung durch Einreichen eines Widerspruchsschreibens -schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle- beim Amtsgericht Saarbrücken, -zentrales Handelsregister-, Mainzerstr.178, 66121 Saarbrücken einzulegen. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Löschungsankündigung enthalten sowie die Erklärung, dass Widerspruch eingelegt wird. Er ist vom Widerspruchsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.Der Widerspruch kann auch in der Form eines elektronischen Dokumentes erfolgen, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein soll (§§ 14 II FamFG, 130 a Abs. 1 und 3, 298 ZPO).
Alpha 10 Gastronomie & Entertainment GmbH, Saarbrücken, An der Saarlandhalle 3, 66113 Saarbrücken. Nicht mehr Geschäftsführer: Dörflinger, Thomas Oliver, Pirmasens, * ‒.‒.‒‒. Eintragung des Geschäftsführers nach § 395 FamFG wegen nachträglichen Wegfalls der rechtlichen Voraussetzungen zum 16.04.2012 v.A.w. gelöscht.
Alpha 10 Gastronomie & Entertainment GmbH, Saarbrücken, An der Saarlandhalle 3, 66113 Saarbrücken. Durch Beschluß des Amtsgerichts Saarbrücken 60 IN 49/10 vom 27.12.2010 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist kraft Gesetzes aufgelöst. Gemäß § 65 Absatz 1 Satz 3 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Alpha 10 Gastronomie & Entertainment GmbH, Saarbrücken, An der Saarlandhalle 3, 66113 Saarbrücken. Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft von Amts wegen gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Gegen die Löschung von Amts wegen ist das Rechtsmittel des Widerspruchs statthaft. Der Widerspruch ist binnen einer Frist von 3 Monaten beginnend mit dem Tag dieser Veröffentlichung schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Saarbrücken, Registergericht, Mainzerstr.178 66121 Saarbrücken einzulegen. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Löschungsankündigung enthalten sowie die Erklärung, dass Widerspruch eingelegt wird. Er ist vom Widerspruchsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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