HRA 2986 CB: Alpha 3 Mercedes-Benz Grundstücksverwaltung GmbH & Co. OHG, Schönefeld, Hans-Grade-Allee 59, 12529 Schönefeld. Name der Firma: Alpha 3 Mercedes-Benz Grundstücksverwaltung GmbH & Co. OHG; Inhaber: Änderung zu Nr. 1: Persönlich haftender Gesellschafter: Mercedes-Benz Grund Services GmbH, Schönefeld (Amtsgericht Cottbus, HRB 11693 CB); mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Änderung zu Nr. 2: Persönlich haftender Gesellschafter: Mercedes-Benz Verwaltungsgesellschaft für Grundbesitz mbH, Schönefeld (Amtsgericht Cottbus, HRB 9760 CB); von der Vertretung ausgeschlossen; Rechtsform: Die Firma ist geändert.
HRA 2986 CB: Grundstücksverwaltungsgesellschaft Daimler AG & Co. Alpha 3 OHG, Schönefeld, Hans-Grade-Allee 59, 12529 Schönefeld. Inhaber: Änderung zu Nr. 1: Persönlich haftender Gesellschafter: Daimler Grund Services GmbH; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRA 2986 CB: Grundstücksverwaltungsgesellschaft Daimler AG & Co. Alpha 3 OHG, Schönefeld, Hans-Grade-Allee 59, 12529 Schönefeld. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme Teile des Vermögens als Gesamtheit von der Daimler Verwaltungsgesellschaft für Grundbesitz mbH mit Sitz in Schönefeld (Amtsgericht Cottbus, HRB 9760 CB) gemäß Ausgliederungsvertrag vom 10.11.2014 sowie Zustimmungsbeschlüssen ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 10.11.2014 übernommen. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register der übertragenden Gesellschaft wirksam gewordenAls nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird
HRA 2986 CB: Grundstücksverwaltungsgesellschaft Daimler AG & Co. Alpha 3 OHG, Schönefeld, Hans-Grade-Allee 59, 12529 Schönefeld (die ausschließliche Verwaltung eigenen Grundbesitzes sowie des aus der Vermietungstätigkeit geschaffenen Kapitalvermögens. Die Vermietung von Grundbesitz an Gesellschafter oder an Personengesellschaften, an denen ein Gesellschafter beteiligt ist, ist der Gesellschaft untersagt. Der gewerbliche Handel mit Immobilien oder beweglichen Sachen sowie die Erbringung von grundstücksbezogenen Diensten aller Art werden von der Gesellschaft nicht vorgenommen. Genehmigungspflichtige Geschäfte gemäß § 34c Gewerbeordnung werden nicht ausgeübt.). Name der Firma: Grundstücksverwaltungsgesellschaft Daimler AG & Co. Alpha 3 OHG; Sitz der Firma: Schönefeld; Geschäftsanschrift: Hans-Grade-Allee 59, 12529 Schönefeld; Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt allein. Inhaber: Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Daimler Grund Services GmbH, Schönefeld (Amtsgericht Cottbus, HRB 11693 CB); Persönlich haftender Gesellschafter: 2. Daimler Verwaltungsgesellschaft für Grundbesitz mbH, Schönefeld (Amtsgericht Cottbus, HRB 9760 CB); von der Vertretung ausgeschlossen; Rechtsform: Offene Handelsgesellschaft; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Übertragung des Vermögens als Gesamtheit der Grundstücksverwaltungsgesellschaft Daimler AG & Co. OHG mit dem Sitz in Schönefeld (Amtsgericht Cottbus, HRA 2392 CB) auf Grund des Spaltungsplans vom 18.08.2014 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird