HRA 202867: Alpha Ambulante Alten- und Krankenpflege GmbH & Co. KG, Hannover, Marie-Jahn-Str. 20, 30177 Hannover. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.08.2019 mit Ergänzung vom 30.09.2019 im Wege des Formwechsels in die Alpha Ambulante Pflegedienst GmbH (Amtsgericht Hannover HRB 218929) umgewandelt. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 218929: Alpha Ambulante Pflegedienst GmbH, Hannover, Marie-Jahn-Str. 20, 30177 Hannover. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.08.2019. Geschäftsanschrift: Marie-Jahn-Str. 20, 30177 Hannover. Gegenstand: Betrieb eines ambulanten Alten- und Krankenpflegedienstes. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kozlenko, Mark, Laatzen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Alpha Ambulante Alten- und Krankenpflege GmbH & Co. KG, Hannover (Amtsgericht Hannover HRA 202867) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.08.2019 mit Ergänzung vom 30.09.2019. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 202867: Alpha Ambulante Alten- und Krankenpflege GmbH & Co. KG, Hannover, Gertrud-Greising-Weg 18, 30177 Hannover. Änderung zur Geschäftsanschrift: Marie-Jahn-Str. 20, 30177 Hannover.
Alpha Ambulante Alten- und Krankenpflege GmbH & Co. KG, Hannover, Gertrud-Greising-Weg 18, 30177 Hannover. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 08.10.2013 wirksam geworden.
Alpha Ambulante Alten- und Krankenpflege GmbH & Co. KG, Hannover, Gertrud-Greising-Weg 18, 30177 Hannover. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 29.08.2013 nebst Ergänzungsurkunde vom 30.09.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.08.2013 das Vermögen der Alpha Ambulante Alten- und Krankenpflege Mark Kozlenko e.K. mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRA 202880) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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