Alpha II GmbH, Offenburg, Carl-Zeiss-Straße 1, 77656 Offenburg. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 02.03.2011 in eine Kommanditgesellschaft unter der Firma "Alpha II GmbH & Co. KG", Offenburg (Amtsgericht Freiburg HRA 702313) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Alpha II GmbH, Offenburg, Carl-Zeiss-Straße 1, 77656 Offenburg. Die Gesellschafterversammlung vom 30.11.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines Teils des Vermögens der "Zweite Hans R. Schmid Bürobedarf Beteiligungs GmbH", Offenburg (Amtsgericht Freiburg HRB 471703) um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR im Wege der Abspaltung erhöht. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Zweite Hans R. Schmid Bürobedarf Beteiligungs GmbH", Offenburg (Amtsgericht Freiburg HRB 471703) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 30.11.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Kommanditbeteiligung an der "Alpha I GmbH & Co. KG", Offenburg (Amtsgericht Freiburg HRA 702186) auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Alpha II GmbH, Offenburg, Carl-Zeiss-Straße 1, 77656 Offenburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.11.2010. Geschäftsanschrift: Carl-Zeiss-Straße 1, 77656 Offenburg. Gegenstand: der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen, insbesondere einer Beteiligung an der Alpha I GmbH & Co. KG. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder einer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann erteilt werden. Für Rechtsgeschäfte mit der "Alpha I GmbH & Co. KG" sind die Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Geschäftsführer: Dr. Kirchberg, Peter, Durbach, * ‒.‒.‒‒; Schmid, Hans Robert, Offenburg, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.