Alpha II Management GmbH, Unna (Formerstr. 22, 59425 Unna). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Rhenus IHG GmbH & Co. KG am 21.12.2007 eingetragen worden. Die Firma ist erloschen; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Alpha II Management GmbH, Unna (Formerstr. 22, 59425 Unna). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.11.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.11.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.11.2007 mit der Rhenus IHG GmbH & Co. KG mit Sitz in Unna (HR A 2089) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Alpha II Management GmbH, Unna (Formerstr. 22, 59425 Unna). Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers (IHG Holding GmbH, Arnsberg) am 26.09.2007 wirksam geworden.
Alpha II Management GmbH, Unna (Formerstr. 22, 59425 Unna). Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR beschlossen. 50.000,00 EUR.
Alpha II Management GmbH, Unna (Formerstr. 22, 59425 Unna). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 20.07.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.07.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.07.2007 Teile des Vermögens (Teilbetrieb Pensionskasse mit allen Aktiva und Passiva) der IHG Holding GmbH mit Sitz in Arnsberg (AG Arnsberg, HR B 7529) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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