HRB 108698: Alpha Industrial Holding GmbH, Bergheim, Zum Frenser Feld 1, 50127 Bergheim. Bestellt als Geschäftsführer: Fischer, Mirko, Strassen / Luxemburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 108698: Alpha Industrial Holding GmbH, Bergheim, Zum Frenser Feld 1, 50127 Bergheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.12.2021. Geschäftsanschrift: Zum Frenser Feld 1, 50127 Bergheim. Gegenstand: Erwerb, Halten, Verwalten, Verwerten von Beteiligungen und Vermögensanlagen, insbesondere im Bereich Immobilien, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung sowie das Erbringen von Dienstleistungen im Zusammenhang damit. Die Gesellschaft übt keine nach § 34c Gewerbeordnung erlaubnispflichtige Tätigkeit aus. Stammkapital: 500.004,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Wörner, Ulrich Hermann, Leverkusen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des grenzüberschreitenden Formwechsels der Alpha Industrial Holding S.A. (einer Societé anonyme - S.A. nach dem Recht von Luxembourg) Luxembourg (Registre de Commerce et des Sociétés von Luxembourg Nummer B 129732) nach Maßnahme der luxemburgischen Umwandlungsbeschlusses vom 15.11.2021 und des bestätigenden Beschlusses der deutschen Gesellschafterversammlung vom 03.12.2021 unter gleichzeitiger Sitzverlegung nach Bergheim. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.