Alpha Profiltechnik GmbH, Andernach, Rennweg 97, 56627 Andernach. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Alpha Metall GmbH am 27.08.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
Alpha Profiltechnik GmbH, Andernach, Rennweg 97, 56627 Andernach. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.05.2013 nebst Änderungen vom 15.07.2013 und 01.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.05.2013 und 15.07.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.05.2013 und 15.07.2013 mit der Alpha Metall GmbH mit Sitz in Neunkirchen (Amtsgericht Saarbrücken HRB 92119) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Alpha Profiltechnik GmbH, Mendig (Rennweg 97, 56627 Andernach). Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz) sowie § 6 (Bekanntmachung) und mit ihr die Sitzverlegung nach Andernach beschlossen.