Alpha Three GmbH, Pforzheim, Blücherstr. 32, 75177 Pforzheim. Wegen offensichtlicher Unrichtigkeit berichtigend neu vorgetragen: Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 03.12.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Alpha Two GmbH", Pforzheim (Amtsgericht Mannheim HRB 504806) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist erneut geschlossen.
Alpha Three GmbH, Pforzheim, Blücherstr. 32, 75177 Pforzheim. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 03.12.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Alpha Two GmbH", Pforzheim (Amtsgericht Mannheim HRB 504806) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Der zwischen der Gesellschaft und der "Alpha GmbH & Co. KG", Pforzheim (Amtsgericht Mannheim HRA 503531) am 03.03.2000 abgeschlossene, am 22.11.2005 abgeänderte und am 12.11.2007 ergänzte Gewinnabführungsvertrag ist mit Wirksamwerden der Verschmelzung am 15.08.2013 beendet. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Alpha Three GmbH, Pforzheim (Blücherstr. 32, 75177 Pforzheim). Der zwischen der Gesellschaft und der "Alpha GmbH & Co. KG", Pforzheim (Amtsgericht Mannheim HRA 503531) am 03.03.2000 abgeschlossene und am 22.11.2005 geänderte Gewinnabführungsvertrag wurde am 12.11.2007 ergänzt. Die Gesellschafterversammlung hat der Ergänzung am 12.11.2007 zugestimmt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.