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a)
Alpha-hilft gemeinnützige UG
(haftungsbeschränkt)
b)
Lüdenscheid
Geschäftsanschrift:
Werdohler Straße 98, 58511 Lüdenscheid
c)
Zweck der Gesellschaft ist das nationale
und internationale Einwerben von Spenden
und Schenkungen (Beschaffung von
Mitteln) - in Form von Geldleistungen - zur
finanziellen Förderung mildtätiger und
gemeinnütziger Projekte. Dabei darf die
Gesellschaft ihre Mittel nur an andere
Körperschaften zur Verwirklichung von
steuerbegünstigen Zwecken im Sinne
dieses Absatzes weiterleiten. Bei
inländischen Begünstigten muss es sich
überdies um steuerbegünstigte
Körperschaften oder um Körperschaften
des öffentlichen Rechts handeln. Die
Weiterleitung von Mitteln der Gesellschaft
an eine ausländische Körperschaft erfolgt
nur, sofern sich der Empfänger verpflichtet,
zeitnah aussagekräftige
Rechenschaftsberichte über die
Verwendung der von der Gesellschaft
erhaltenen Mittel vorzulegen. Ergibt sich
aus diesen Rechenschaftsberichten nicht,
dass mit diesen Mitteln ausschließlich die
satzungsgemäßen Zwecke der Gesellschaft
verfolgt werden, oder kommt der
Empfänger der Mittel seiner Pflicht zur
Vorlage des Rechenschaftsberichts nicht
nach, wird die Weiterleitung der
Gesellschaftsmittel unverzüglich eingestellt.
Die Förderung kann den gesamten Katalog
des § 52 Abs.2 AO umfassen, sowie § 53
AO, insbesondere Projekte der Förderung
von Wissenschaft und Forschung, der
Förderung der Religion, der Förderung des
öffentlichen Gesundheitswesens und der
öffentlichen Gesundheitspflege,
insbesondere die Verhütung und
Bekämpfung von übertragbaren
Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im
Sinne des § 67 AO und von Tierseuchen,
der Förderung von Kunst und Kultur, der
Förderung des Denkmalschutzes und der
Denkmalpflege, der Förderung der
Erziehung, Volks- und Berufsbildung
einschließlich der Studentenhilfe, der
Förderung des Naturschutzes und der
Landschaftspflege im Sinne des
Bundesnaturgesetzes und der
Naturschutzgesetze der Länder, des
Umweltschutzes, des Küstenschutzes und
des Hochwasserschutzes, der Förderung
des Wohlfahrtwesens, insbesondere der
Zwecke der amtlich anerkannten Verbände
der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der
Umsatzsteuer- Durchführungsverordnung),
ihrer Unterverbände und ihrer
angeschlossenen Einrichtungen und
Anstalten, der Förderung der Hilfe für
politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte,
für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler,
Spätaussiedler, Kriegsopfer,
Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte
und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und
Behinderte sowie Hilfe für Opfer von
Straftaten; Förderung des Andenkens an
Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer;
Förderung des Suchdienstes für Vermisste,
der Förderung der Rettung aus
Lebensgefahr, der Förderung des Feuer-,
Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes
sowie der Unfallverhütung, der Förderung
internationaler Gesinnung, der Toleranz auf
allen Gebieten der Kultur und des
Völkerverständigungsgedankens, der
Förderung der
Entwicklungszusammenarbeit, der
Förderung von Verbraucherberatung und
Verbraucherschutz, der Förderung der
Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige
Strafgefangene, der Förderung der
Gleichberechtigung von Frauen und
Männern, der Förderung des Schutzes von
Ehe und Familie, der Förderung der
Kriminalprävention, der Förderung des
Sports, der Förderung der Heimatpflege
und der Heimatkunde, der Förderung der
Tierzucht, der Pflanzenzucht, der
Kleingärtnerei, des traditionellen
Brauchtums, der Förderung des
demokratischen Staatswesens im
Geltungsbereich dieses Gesetzes, der
Förderung des bürgerschaftlichen
Engagements zugunsten gemeinnütziger,
mildtätiger und kirchlicher Zwecke.
Die Gesellschaft verpflichtet sich, alle ihr
zur Verfügung stehenden Mittel an
gemeinnützige oder mildtätige Projekte
nachvollziehbar und transparent
weiterzuleiten.
Gegenstand ist auch der Betrieb aller
Geschäfte, die geeignet sind, den
vorgenannten Gesellschaftszweck zu
fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt,
Unternehmen im In- und Ausland zu
erwerben, zu gründen oder sich daran zu
beteiligen.
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und
verfolgt nicht in erster Linie wirtschaftliche
Zwecke.
Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für
die satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Die Gesellschafter dürfen keine
Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als
Gesellschafter auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft
erhalten. Keine Person darf durch
Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft
fremd sind, oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen begünstigt werden.
Beschlüsse über die Änderung des
Gesellschaftszwecks und des
Unternehmensgegenstandes dürfen nur
dann erfolgen, wenn die Änderungen die
Steuerbegünstigung nach vorheriger
Abstimmung mit der zuständigen Behörde
nicht berühren. |
500,00 EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Gkatsiou or Gatsios, Anastasia, Lüdenscheid,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 21.08.2023 |
a)
30.11.2023
Borchert |