HRB 4416: Alpina GmbH Buch-Zeitschriften-Fotohandel und Bauservice, Aachen, Lütticher Straße 35, 52064 Aachen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 4416: Alpina GmbH Buch-Zeitschriften-Fotohandel und Bauservice, Aachen, Lütticher Straße 35, 52064 Aachen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinsam vertreten. Der bisherige Geschäftsführer Pammler, Uwe, Beek / Niederlande, * ‒.‒.‒‒ ist zum Liquidator bestellt.
HRB 4416: Alpina GmbH Buch-Zeitschriften-Fotohandel und Bauservice, Aachen, Brüggemannstraße 12, 52070 Aachen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Lütticher Straße 35, 52064 Aachen. Bestellt als Geschäftsführer: Pammler, Uwe, Beek / Niederlande, * ‒.‒.‒‒.
HRB 4416:Alpina GmbH Buch-Zeitschriften-Fotohandel und Bauservice, Aachen, Brüggemannstraße 12, 52070 Aachen.Von Amts wegen eingetragen: Nicht mehr Geschäftsführer: Walstock, Jozef, Kaufmann, Riemst / Belgien.
HRB 4416:Alpina GmbH Buch-Zeitschriften-Fotohandel und Bauservice, Aachen, Brüggemannstraße 12, 52070 Aachen.nach derzeitigen Erkenntnissen des Gerichts ist der eingetragene Geschäftsführer Jozef Walstock bereits am 10.01.2006 verstorben. Dessen Eintragung im Handelsregister ist demnach unrichtig. Gemäß § 395 FamFG kann eine Eintragung im Handelsregister von Amts wegen gelöscht werden, wenn sie wegen des Mangels einer wesentlichen Voraussetzung unzulässig ist. Dies ist nach obigen Ausführungen der Fall.Der Gesellschaft und ihren Geschäftsführern wird aufgegeben, binnen dreier Monate den Fortbestand von dessen Geschäftsführerbestellung nachzuweisen oder innerhalb der Frist die Unterlassung durch Widerspruch gegen diese Verfügung zu rechtfertigen. Andernfalls wird das Gericht die Löschung des Geschäftsführers Walstock von Amts wegen vornehmen und im Handelsregister eintragen.Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.