HRA 4068: Alsfelder Verkehrsbetriebe und Reisebüro Kamp, Inh. Gabriela Kamp e.K., Alsfeld, Schellengasse 34, 36304 Alsfeld. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 4068: Alsfelder Verkehrsbetriebe und Reisebüro Kamp, Inh. Gabriela Kamp e.K., Alsfeld, Schellengasse 34, 36304 Alsfeld. Durch Beschluss des Amtsgerichts Gießen (Az. 6 IN 13/10) vom 27.12.2018 ist das Insolvenzverfahren nach Schlussverteilung aufgehoben.
Alsfelder Verkehrsbetriebe und Reisebüro Kamp, Inh. Gabriela Kamp e.K., Alsfeld, Schellengasse 34, 36304 Alsfeld.Durch Beschluss des Amtsgerichts Gießen (Az. 6 IN 13/10) vom 01.04.2010 ist über das Vermögen der Inhaberin das Insolvenzverfahren eröffnet.
Alsfelder Verkehrsbetriebe und Reisebüro Kamp, Inh. Gabriela Kamp e.K., Alsfeld, Schellengasse 34, 36304 Alsfeld.Einzelkauffrau. Geschäftsanschrift: Schellengasse 34, 36304 Alsfeld. Inhaberin: Kamp, Gabriela, Alsfeld, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Übernahme des Vermögens der Alsfelder Verkehrsbetriebe und Reisebüro Kamp GmbH mit Sitz in Alsfeld (Amstgericht Gießen HRB 5008) als Ganzes im Wege der Verschmelzung nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2009 sowie des Zustimmungsbeschlusses der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag auf das Vermögen des Alleingesellschafters. Gegenstand: Durchführung von Personenverkehr. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.