Altempo GmbH, Aschaffenburg, (Frohsinnstr. 5, 63739 Aschaffenburg).Die Verschmelzung wurde am 18.11.2008 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Köln HRB 9877).
Altempo GmbH, Aschaffenburg, (Frohsinnstr. 5, 63739 Aschaffenburg).Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2008 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Brinkhof Gruppe APL Personalservice GmbH mit dem Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 9877) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Altempo GmbH, Aschaffenburg (Frohsinnstr. 5, 63739 Aschaffenburg). Die Reiner Flörsch Personaldienstleistungen GmbH mit dem Sitz in Ludwigshafen (Amtsgericht Ludwigshafen HRB 4163) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Altempo GmbH, Aschaffenburg (Frohsinnstr. 5, 63739 Aschaffenburg). Die Gesellschaft hat am 30.10.2007 mit der Brinkhof Holding Deutschland GmbH mit dem Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 56180) als herrschender Gesellschaft die Änderung des Gewinnabführungsvertrages vom 25.10.2007 vereinbart. Die Gesellschafterversammlungen haben mit Beschlüssen vom 30.10.2007 und vom 12.11.2007 zugestimmt.
Altempo GmbH, Aschaffenburg (Frohsinnstr. 5, 63739 Aschaffenburg). Die Gesellschafterversammlung vom 25.10.2007 hat die Änderung des § 4 (Geschäftsjahr) der Satzung beschlossen. Die Gesellschaft hat am 25.10.2007 mit der Bringhof Holding Deutschland GmbH mit dem Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 56180) als herrschender Gesellschaft einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 25.10.2007 zugestimmt.
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