HRB 13991: Alten- und Pflegeheim St. Josef Übach gGmbH, Übach-Palenberg, Adolfstr. 16, 52531 Übach-Palenberg. Von Amts wegen berichtigend eingetragen: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Religion (§ 52 Abs. 2 Nr. 2 AO), der Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4), des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 9), der Hilfe für Behinderte (§ 52 Abs. 2 Nr. 10) sowie die selbstlose Unterstützung hilfebedürftiger Menschen im Sinne des § 53 AO und die Verfolgung kirchlicher Zwecke (§ 54 AO). Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) den Betrieb des Altenheims "St. Josef" in Übach-Palenberg sowie, b) den Betrieb einer Tagespflege, c) die Unterhaltung und den Betrieb von sonstigen Einrichtungen und Angeboten der Altenhilfe nebst Nebenbetrieben d) die Unterhaltung einer Kapelle im Altenheim "St. Josef". Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Zuwendungen im Rahmen des § 58 Nr. 2 ff. AO sind zulässig. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft kann ferner alle Geschäfte eingehen und alle Maßnahmen durchführen, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind. Sie kann sich auch an deren Gesellschaften beteiligen, die diesen Zwecken dienen. Die Gesellschaft verwirklicht die vorgenannten Zwecke als den Auftrag der Caritas als Wesensmerkmal der katholischen Kirche. Die Gesellschaft ist Mitglied des Caritasverbandes für das Bistum Aachen e.V.. Die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse findet in ihrer jeweiligen im Kirchlichen Amtsblatt des Bistums Aachen veröffentlichen Fassung Anwendung. Die Gesellschaft erkennt ferner die Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR) und das Mitarbeitervertretungsrecht für den Bereich der Diözese Aachen und die dazu ergangenen Regelungen in ihren jeweiligen Fassungen als verbindlich an und wird diese anwenden. Das gleiche gilt, wenn die vorgenannten Bestimmungen durch andere Regelungen ersetzt werden.
HRB 13991: Alten- und Pflegeheim St. Josef Übach gGmbH, Übach-Palenberg, Adolfstr. 16, 52531 Übach-Palenberg. Die Gesellschafterversammlung vom 29.05.2018 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes und der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Religion ( 52 Abs. 2 Nr. 2 AO), der Altenhilfe ( 52 Abs. 2 Nr. 4), des Wohffahrtswesens ( 52 Abs. 2 Nr. 9), der Hilfe für Behinderte ( 52 Abs. 2 Nr. 10) sowie die selbstlose Unterstützung hilfebedürftiger Menschen im Sinne des § 53 AO und die Verfolgung kirchlicher Zwecke ( 54 AO). Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) den Betrieb des Altenheims St. Josef in Übach-Palenberg sowie, b) den Betrieb einer Tagespflege, c) die Unterhaltung und den Betrieb von sonstigen Einrichtungen und Angeboten der Altenhilfe nebst Nebenbetrieben d) die Unterhaltung einer Kapelle im Altenheim St. Josef. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Zuwendungen im Rahmen des § 58 Nr. 2 ff. AO sind zulässig. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft kann ferner alle Geschäfte eingehen und alle Maßnahmen durchführen, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind. Sie kann sich auch an deren Gesellschaften beteiligen, die diesen Zwecken dienen. Die Gesellschaft verwirklicht die vorgenannten Zwecke als den Auftrag der Caritas als Wesensmerkmal der katholischen Kirche. Die Gesellschaft ist Mitglied des Caritasverbandes für das Bistum Aachen e.V.. Die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse findet in ihrer jeweiligen im Kirchlichen Amtsblatt des Bistums Aachen veröffentlichen Fassung Anwendung. Die Gesellschaft erkennt ferner die Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR) und das Mitarbeitervertretungsrecht für den Bereich der Diözese Aachen und die dazu ergangenen Regelungen in ihren jeweiligen Fassungen als verbindlich an und wird diese anwenden. Das gleiche gilt, wenn die vorgenannten Bestimmungen durch andere Regelungen ersetzt werden. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Laumen, Markus, Heinsberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Quasten, Hans-Werner, Übach-Palenberg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 13991:Alten- und Pflegeheim St. Josef Übach gGmbH, Übach-Palenberg, Adolfstr. 16, 52531 Übach-Palenberg.Die Gesellschafterversammlung vom 27.01.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 3 (Gemeinnützigkeit), § 8 (Beirat), § 13 (Jahresabschluß) sowie § 15 (Wegfall des Gegenstandes der Gesellschaft bzw. Auflösung der Gesellschaft) beschlossen. Gegenstand der Gesellschaft ist die Verwirklichung von Aufgaben der Caritas als Wesensfunktion der katholischen Kirche; die Förderung der Religion; die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege; die Förderung der Altenhilfe sowie die Förderung der Hilfe für Behinderte. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterhaltung und den Betrieb des Alten- und Pflegeheims St. Josef in Übach-Palenberg sowie durch die Unterhaltung und den Betrieb von Einrichtungen der Altenhilfe in Übach-Palenberg sowie sonstigen notwendigen Nebeneinrichtungen und Nebenbetrieben. Die Gesellschafterin verfolgt mit der Gesellschaft das Ziel, Menschen, die wegen ihres Alters, einer Krankheit, einer Behinderung oder aus sonstigen Gründen der Hilfe bedürfen, ohne Rücksicht auf Rasse, Geschlecht, Konfession und Wohnsitz, eine ausreichende stationäre und ambulante Pflege, Versorgung und Betreuung zu gewähren. Die Gesellschaft kann auch weitere gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke verfolgen. Die Gesellschaft kann ferner Geschäfte abschließen, die der Erreichung und Förderung des Gesellschaftszweckes dienlich sind. In diesem Rahmen kann sie auch weitere Einrichtungen unterhalten und sich an solchen beteiligen. Die Gesellschaft beantragt, die korporative Mitgliedschaft in dem als Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege anerkannten Caritasverband für das Bistum Aachen e.V., wobei die Gesellschaft Sorge dafür trägt, daß bei der Führung der Geschäfte die Grundsätze und Richtlinien des Verbandes beachtet werden. Die Gesellschaft erkennt die vom Bischof von Aachen erlassene "Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse", die vom Bischof von Aachen erlassene Grundordnung für katholische Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen sowie die Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR) und das Mitarbeitervertretungsrecht für den Bereich der Diözese Aachen und die dazu ergangenen Regelungen in ihren jeweiligen Fassungen als verbindlich an und wird diese anwenden; das gleiche gilt, wenn die vorgenannten Bestimmungen durch andere Regelungen ersetzt werden. Die Gesellschaft wird das Zusammenwirken aller in der Caritas Beteiligten und die Verwirklichung der Ziele des Deutschen Caritasverbandes durch Information und Kooperation fördern. Die Gesellschaft unterliegt nach Maßgabe der Bestimmungen des Kirchenrechtes über kirchliche Vereinigungen der Aufsicht des Bischofs von Aachen. Der Bischof hat das Recht, jederzeit Einsicht in die Unterlagen zu nehmen und weitere Auskünfte zu verlangen. Insbesondere folgende Sachverhalte bedürfen der Zustimmung des Bistums Aachen: a) Änderung des Gesellschaftsvertrages, b) Zweckänderung, c) Auflösung der Gesellschaft, d) Aufnahme weiterer Gesellschafter, e) Sicherung der Kirchlichkeit bei Anstellung eines Geschäftsführers und Leitender Mitarbeiter. Vor Anstellung sind dem Bistum die Personalunterlagen vorzulegen. Das Bistum hat ausschließlich zu prüfen, ob kirchliche Bedenken gegen die Anstellung bestehen. Wird innerhalb eines Monats keine Rückäußerung vorgenommen, gilt der Antrag als genehmigt. f) Bestellung von Kreditsicherheiten aller Art durch den Gesellschafter, die Katholische Kirchengemeinde St. Dionysius.
Alten- und Pflegeheim St. Josef Übach gGmbH, Übach-Palenberg (Adolfstr. 16, 52531 Übach-Palenberg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.10.2006 mit Änderung vom 27.11.2006. Gegenstand: Gegenstand der Gesellschaft ist die Verwirklichung von Aufgaben der Caritas als Wesensfunktion der katholischen Kirche. Hier dann die Unterhaltung und der Betrieb des Alten- und Pflegeheimes St. Josef in Übach-Palenberg. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht, durch die Unterhaltung und den Betrieb von Einrichtungen der Altenhilfe in Übach-Palenberg sowie sonstigen notwendigen Nebeneinrichtungen und Nebenbetrieben. Die Gesellschafterin verfolgt mit der Gesellschaft das Ziel, Menschen, die wegen ihres Alters, einer Krankheit, einer Behinderung oder aus sonstigen Gründen der Hilfe bedürfen, ohne Rücksicht auf Rasse, Geschlecht, Konfession und Wohnsitz, eine ausreichende stationäre und ambulante Pflege, Versorgung und Betreuung zu gewähren. Die Gesellschaft kann auch weitere gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke verfolgen. Die Gesellschaft kann ferner Geschäfte abschließen, die der Erreichung und Förderung des Gesellschaftszweckes dienlich sind. In diesem Rahmen kann sie auch weitere Einrichtungen unterhalten und sich an solchen beteiligen. Die Gesellschaft beantragt, die korporative Mitgliedschaft in dem als Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege anerkannten Caritasverband für das Bistum Aachen e.V., wobei die Gesellschaft Sorge dafür trägt, dass bei der Führung der Geschäfte die Grundsätze und Richtlinien des Verbandes beachtet werden. Die Gesellschaft erkennt die vom Bischof von Aachen erlassene "Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse", die vom Bischof von Aachen erlassene Grundordnung für katholische Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen sowie die Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR) und das Mitarbeitervertretungsrecht für den Bereich der Diözese Aachen und die dazu ergangenen Regelungen in ihren jeweiligen Fassungen als verbindlich an und wird diese anwenden; das gleiche gilt, wenn die vorgenannten Bestimmungen duch andere Regelungen ersetzt werden. Die Gesellschaft wird das Zusammenwirken aller in der Caritas Beteiligten und die Verwirklichung der Ziele des Deutschen Caritasverbandes durch Information und Kooperation fördern. Die Gesellschaft unterliegt nach Maßgabe der Bestimmungen des Kirchenrechtes über kirchliche Vereinigungen der Aufsicht des Bischofs von Aachen. Der Bischof hat das Recht, jederzeit Einsicht in die Unterlagen zu nehmen und weitere Auskünfte zu verlangen. Insbesondere folgende Sachverhalte bedürfen der Zustimmung des Bistums Aachen: a) Änderung des Gesellschaftsvertrages, b) Zweckänderung, c) Auflösung der Geselllschaft, d) Aufnahme weitere Gesellschafter, e) Sicherung der Kirchlichkeit bei Anstellung eines Geschäftsführers und Leitender Mitarbeiter. Vor Anstellung sind dem Bistum die Personalunterlagen vorzulegen. Das Bistum hat ausschließlich zu prüfen, ob kirchliche Bedenken gegen die Anstellung bestehen. Wird innerhalb eines Monats keine Rückäußerung vorgenommen, gilt der Antrag als genehmigt. f) Bestellung von Kreditsicherheiten aller Art durch den Gesellschafter, die Katholische Kirchengemeinde St. Dionysius. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Quasten, Hans-Werner, Übach-Palenberg, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.