Altenhilfe Service Gesellschaft IV mbH, Berlin, Königsberger Straße 36, 12207 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen..
Altenhilfe Service Gesellschaft IV mbH, Berlin, Königsberger Straße 36, 12207 Berlin. Die Eintragung zu Nr. 2 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:; Liquidator:; Jaekel, Stephan, * ‒.‒.‒‒, Berlin.
Altenhilfe Service Gesellschaft IV mbH, Berlin, Königsberger Straße 36, 12207 Berlin. Vertretungsregelung: Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten. Geschäftsführer:; 2. Jaekel, Stephan, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. Kasten, Maria-Sylvia, geb. Herrmann Rechtsverhaeltnis: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.05.2012 ist die Gesellschaft aufgelöst..
Altenhilfe Service Gesellschaft IV mbH, BerlinKönigsberger Straße 36, 12207 Berlin. Firma: Altenhilfe Service Gesellschaft IV mbH Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Königsberger Straße 36, 12207 Berlin Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.02.2009 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma und Sitz)..
Graf Schwerin Dienstleistungsgesellschaft am Evangelischen Pflegewohnheim Schönow mbH, Berlin(Königsberger Straße 36, 12207 Berlin). Gegenstand: Erbringung von nicht erlaubnispflichtigen Dienstleistungen, wie zum Beispiel Stationshilfedienste, Spüldienste, nichthandwerkliche Hauswerkerdienste, Schneebeseitigung, zur infrastrukturellen und technischen Gebäudebewirtschaftung sowie der Verkauf von Speisen und Getränken in den Objekten Evangelisches Krankenhaus Schönow und Evangelisches Pflege- wohnheim Schönow. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.08.2007 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2(Gegenstand). Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen