Altenwerk Schloss-Hamborn e.V., Borchen (Schloß Hamborn 38, 33178 Borchen). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Altenwerk Schloss Hamborn gemeinnützige GmbH mit Sitz in Borchen, HRB 11080) am 10.06.2013 wirksam geworden.
Altenwerk Schloss-Hamborn e.V., Borchen (Schloß Hamborn 38, 33178 Borchen).Der Verein ist nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 11.09.2012 und vom 30.01.2013 im Wege des Formwechsels in die Altenwerk Schloss Hamborn gemeinnützige GmbH mit Sitz in Borchen umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.