HRB 20339: Alter Bahnhof Waren (Müritz) GmbH, Waren (Müritz), Lloydstraße 3a, 17192 Waren (Müritz). Kapital von Amts wegen berichtigt, nun: 25.500,00 EUR. Entsprechend § 17 HRV von Amts wegen eingetragen: Nr. 3 Spalte 3 (Stammkapital) Eintragung vom 30.09.2016 berichtigt.
HRB 20339: Alter Bahnhof Waren (Müritz) GmbH, Waren (Müritz), Lloydstraße 3a, 17192 Waren (Müritz). 25.000,00 EUR. Entsprechend § 17 HRV von Amts wegen eingetragen: Nr.1 Spalte 3 (Stammkapital) Eintragung vom 11.08.2016 ergänzt.
HRB 20339: Alter Bahnhof Waren (Müritz) Immobilien GmbH, Waren (Müritz), Lloydstraße 3a, 17192 Waren (Müritz). Firma von Amts wegen berichtigt, nun: Alter Bahnhof Waren (Müritz) GmbH.
HRB 20339: Alter Bahnhof Waren (Müritz) Immobilien GmbH, Waren (Müritz), Lloydstraße 3a, 17192 Waren (Müritz). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.07.2016. Geschäftsanschrift: Lloydstraße 3a, 17192 Waren (Müritz). Erwerb, die Bebauung, das Halten und die Verwaltung eigener Grundstücke. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Handy, Felix, Kiel, * ‒.‒.‒‒; Melzer, Andre, Waren (Müritz), * ‒.‒.‒‒; Voigtländer, Arnim, Waren (Müritz), * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Alter Bahnhof Waren (Müritz) Immobilien OHG, (Amtsgericht Neubrandenburg HRA 2535) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 18.07.2016. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.