HRA 2570: Alterric Windpark GmbH & Co. Mittelherwigsdorf KG, Aurich, Holzweg 87, 26605 Aurich. Umwandlungsvermerk hinsichtlich der Firma des übertragenen Rechtsträgers von Amts wegen berichtigt, nun: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.08.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.08.2021 mit der ENERCON Windpark GmbH & Co. Megawind I KG mit Sitz in Aurich (HRA 1963) verschmolzen.
HRA 2570: ENERCON Windpark GmbH & Co. Mittelherwigsdorf KG, Aurich, Dreekamp 5, 26603 Aurich. Firma geändert, nun: Alterric Windpark GmbH & Co. Mittelherwigsdorf KG. Neue Geschäftsanschrift: Holzweg 87, 26605 Aurich. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.08.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.08.2021 mit der ENERCON Windpark GmbH & Co. KG Megawind I KG mit Sitz in Aurich (HRA 1963) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 2570: ENERCON Windpark GmbH & Co. Mittelherwigsdorf KG, Aurich, Dreekamp 5, 26603 Aurich. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: ENERCON Windpark GmbH, Aurich (Amtsgericht Aurich HRB 865). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: ENERCON Windpark Verwaltungs GmbH, Aurich (Amtsgericht Aurich HRB 203487), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.