Althaus Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bad Essen-Rabber (In den Brüchen 66, 49152 Bad Essen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Heinrich Ellebrecht Transport GmbH & Co. KG in Bad Essen am 01.09.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Althaus Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bad Essen-Rabber (In den Brüchen 66, 49152 Bad Essen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers jeweils vom 05.08.2011 mit der Heinrich Ellebrecht Transport GmbH & Co. KG mit Sitz in Bad Essen (AG Osnabrück HRA 4705) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.