Altran CIS GmbH, Frankfurt am Main, (Schillerstraße 20, 60325 Frankfurt am Main).Die Abspaltung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 09.10.2007 wirksam geworden. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.07.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 08.07./06.08.2009 mit der Altran GmbH & Co. KG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 44977) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
15234 Frankfurt
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Amtsgericht: Frankfurt am Main
Rechtsform: GmbH