Altumax Deutschland GmbH, Bonn, Tersteegenstraße 28, 40474 Düsseldorf. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ARKEMA GmbH am 10.06.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Altumax Deutschland GmbH, Bonn, Tersteegenstraße 28, 40474 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.05.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.05.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.05.2011 mit der ARKEMA GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 29373) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Altumax Deutschland GmbH, Bonn, Tersteegenstraße 28, 40474 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Carfantan, Philippe, Kaufmann, F-78510 Triel sur Seine.
Altumax Deutschland GmbH, Bonn (Paulusstr. 21-23, 53227 Bonn). Mit der ARKEMA GmbH,Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 29373) als herrschendem Unternehmen ist am 20.12.2005 ein Betriebsüberlassungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung der herrschenden Gesellschaft vom 20.12.2005 und diejenige der beherrschten Gesellschaft vom 23.12.2005 zugestimmt.