Altys Deutschland GmbH, Hochheim am Main (Königsberger Ring 2-8, 65239 Hochheim am Main). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Sodexho Catering & Services GmbH am 06.03.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Altys Deutschland GmbH, Hochheim am Main (Königsberger Ring 2-8, 65239 Hochheim am Main). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.11.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der SODEXHO CATERING & SERVICES GmbH mit Sitz in Hochheim (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 18847) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Altys Deutschland GmbH, Hochheim am Main (Königsberger Ring 2-8, 65239 Hochheim am Main). Geschäftsführer: Albrecht, Georg, Porcelette/Frankreich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
Altys Deutschland GmbH, Hochheim am Main (Königsberger Ring 2-8, 65239 Hochheim am Main). Nicht mehr Geschäftsführer: Leblan, Jean-Pierre, Nanterre, Frankreich, * ‒.‒.‒‒.
Altys Deutschland GmbH, Hochheim am Main (Königsberger Ring 2-8, 65239 Hochheim am Main). Bestellt als Geschäftsführer: Albrecht, Georg, Porcelette/Frankreich, * ‒.‒.‒‒.