Alu-Müller Betriebs- und Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Schalksmühle (Glörstr. 20, 58579 Schalksmühle). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden AMT Alumetall-Gießtechnik GmbH am 09.02.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Alu-Müller Betriebs- und Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Schalksmühle (Glörstr. 20, 58579 Schalksmühle). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 17.08.2006 mit der AMT Alumetall-Gießtechnik GmbH mit Sitz in Schalksmühle (Amtsgericht Iserlohn HRB 5401) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.