Alud Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG, München, Hollerithstraße 5, 81829 München. Die Verschmelzung wurde am 18.02.2014 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 132519).
Alud Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, München, Hollerithstraße 5, 81829 München. Die Verschmelzung wurde am 18.02.2014 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 132519).
Alud Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG, München, Hollerithstraße 5, 81829 München. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.10.2013 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Schaltbau GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 132519) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Alud Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, München, Hollerithstraße 5, 81829 München. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.10.2013 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Schaltbau GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 132519) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Alud Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Wiesbaden, Eleonorenstraße 64, 55252 Mainz-Kastel. Sitz verlegt, nun: München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Hollerithstraße 5, 81829 München. Der Sitz ist nach München (jetzt Amtsgericht München, HRB 207718) verlegt.
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