Alusyston MontageGmbH, Düsseldorf (Cuxhavener Str. 6, 40221 Düsseldorf). Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden Alusyston Lärmschutz GmbH am 12.09.2005 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
Alusyston MontageGmbH, Düsseldorf (Cuxhavener Str. 6, 40221 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Alusyston Lärmschutz GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 17985) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Alusyston MontageGmbH, Düsseldorf (Cuxhavener Str. 6, 40221 Düsseldorf). Nicht mehr Geschäftsführer: Roskosch, Martina, Duisburg, * ‒.‒.‒‒.