Alwin Bock GmbH, Leun (Röntgenweg 20, 35638 Leun). Die Verschmelzung wurde in das Register der neu eingetragenen Einzelfirma (Amtgericht Wetzlar, HRA 7268) am 13.08.2013 eingetragen ; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
35638 Leun
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Amtsgericht: Wetzlar
Rechtsform: GmbH