Am Wall 201 Objekt GmbH & Co. KG, Walldorf, (c/o Wibu GmbH, Franz-Schubert-Straße 2, 69190 Walldorf).Das Handelsgeschäft ist übergegangen auf "Grundstücksgesellschaft Am Wall 201 GmbH", Walldorf (Amtsgericht Mannheim HRB 704543). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt. Das Registerblatt ist geschlossen.
Am Wall 201 Objekt GmbH & Co. KG, Walldorf (c/o Wibu GmbH, Franz-Schubert-Straße 2, 69190 Walldorf). Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Grundstücksgesellschaft Am Wall 201 GmbH", Walldorf (Amtsgericht Mannheim HRB 704543) am 25.07.2008 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
Am Wall 201 Objekt GmbH & Co. KG, Walldorf (c/o Wibu GmbH, Franz-Schubert-Straße 2, 69190 Walldorf, Verwaltung ihres eigenen Vermögens. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen bestimmt sind.). Kommanditgesellschaft. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist einzelvertretungsberechtigt. Persönlich haftender Gesellschafter: Grundstücksgesellschaft Am Wall 201 GmbH, Walldorf (Amtsgericht Mannheim HRB 704543), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung eines Teils aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Grundstücksgesellschaft Am Wall 201 GmbH", Walldorf (Amtsgericht Mannheim HRB 704543) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 03.04.2008 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 03.04.2008 (Ausgliederung zur Neugründung). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.