Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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a)
Von Amts wegen geändert gem. § 384 Abs. 2
FamFG:
Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en
vertreten.
b)
Von Amts wegen geändert gem. § 384 Abs. 2
FamFG:
Liquidator:
Knauft, Helga Ruth, Calbe (Saale), * ‒.‒.‒‒ |
|
b)
Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts
Dessau-Roßlau vom 15.02.2024 (Az. 2 IN 91/15) nach
Schlussverteilung aufgehoben worden. |
a)
15.03.2024
Krümmel |
HRB 19825:Amalie's Genuss GmbH, Dessau-Roßlau, Kornhausstr. 30, 06842 Dessau-Roßlau.Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 14.07.2015 (Az. 2 IN 91/15) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
HRB 19825:Amalie's Genuss GmbH, Dessau-Roßlau, Kornhausstr. 30, 06842 Dessau-Roßlau.Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 05.06.2015 (Az. 2 IN 91/15) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
HRB 19825:Amalie's Genuss GmbH, Dessau-Roßlau, Kornhausstr. 30, 06842 Dessau-Roßlau.Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 18.03.2015 (Az. 2 IN 43/15) aufgehoben worden.
HRB 19825:Amalie's Genuss GmbH, Dessau-Roßlau, Kornhausstr. 30, 06842 Dessau-Roßlau.Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 18.03.2015 (Az. 2 IN 43/15) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
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