13 |
c)
Berichtigung von Amts wegen.
Offensichtliche Unrichtigkeit bei Eintragung
BV 12 vom 19.02.2205
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige und mildtätige
Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft
ist die Förderung des Wohlfahrtswesens,
insbesondere der Zwecke der amtlich
anerkannten Verbände der freien
Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-
Durchführungsverordnung), ihrer
Unterverbände und ihrer angeschlossenen
Einrichtungen und Anstalten sowie die
Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung
und der Hilfe für Menschen mit
Behinderung. Der Satzungszweck wird
verwirklicht insbesondere durch: Errichtung,
Unterhaltung und Betrieb von ambulanten
Einrichtungen zur Förderung und Betreuung
behinderter und/oder von Behinderung
bedrohter Menschen; Betrieb von
Tagesstätten für Kinder, Jugendliche und
Erwachsene; Ambulante Förderung und
Betreuung; Unterhaltung mobiler Dienste;
Hilfe für Angehörige der Betroffenen; Aus-,
Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitern in
der Behindertenhilfe; Beschaffung und
Weitergabe von Mitteln im Sinne des § 58
Nr. 1 AO, die der ideellen Förderung der in
Abs. 2 bezeichneten Zwecke dienen, die
Durchführung aller sonstigen Geschäfte
und Maßnahmen, die geeignet sind, die in
Abs. 2 benannten Zwecke zu fördern. Zur
Verfolgung der in Abs. 2 genannten Zwecke
kann die Gesellschaft Unternehmen
gleicher oder ähnlicher Art gründen,
erwerben, sich an ihnen beteiligen und/oder
Zweigniederlassungen errichten. Soweit
Beträge von den Betreuten erhoben werden,
werden sie nur zur Kostendeckung erhoben.
Gesellschaft kann ihre Zwecke auch durch
das planmäßige Zusammenwirken im Sinne
des § 57 Abs. 3 AO mit steuerbegünstigten
Tochtergesellschaften und anderen
steuerbegünstigten Körperschaften
verfolgen, namentlich der "HTZ -
Heilpädagogisch-therapeutisches-Zentrum
gemeinnützige Gesellschaft mit
beschränkter Haftung" mit Sitz in Neuwied,
der "MZEB Rheinland-Pfalz Nord gGmbH"
ebenfalls mit Sitz in Neuwied, der "Förder-
und Wohnstätten gGmbH" mit Sitz in Kettig
und der "Kinderintensivpflege Ambulant des
HTZ gGmbH (KiAH)" mit Sitz in Neuwied,
und zwar durch die Erbringung oder
Entgegennahme von fachlichen und
kaufmännischen Service- und
Beratungsleistungen sowie Sachleistungen
in den Bereichen bzw. hinsichtlich
Personalabrechnung, Buchhaltung und
Verwaltung, Durchführung der
Geschäftsführung, IT und
Datenschutzmanagement, Betriebliches
Gesundheitsmanagement,
Qualitätsmanagement,
Fortbildungstätigkeiten,
Hausmeistertätigkeiten, Physiotherapie,
Arztleistungen, Überlassung von
medizinischen Fachangestellten sowie von
Mitarbeitern des Fachdienstes
Integrationspädagogik und vergleichbaren
Leistungen, auf welche die Gesellschaft
oder die Kooperationspartner als
Hilfsleistung im Zuge der Verwirklichung
ihrer gemeinnützigen/mildtätigen Zwecke
angewiesen sind. |
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a)
15.04.2025
Labonte
b)
Fall 13 |
12 |
c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige und mildtätige
Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft
ist die Förderung des Wohlfahrtswesens,
insbesondere der Zwecke der amtlich
anerkannten Verbände der freien
Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-
Durchführungsverordnung), ihrer
Unterverbände und ihrer angeschlossenen
Einrichtungen und Anstalten sowie die
Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung
und der Hilfe für Menschen mit
Behinderung. Der Satzungszweck wird
verwirklicht insbesondere durch: Errichtung,
Unterhaltung und Betrieb von ambulanten
Einrichtungen zur Förderung und Betreuung
behinderter und/oder von Behinderung
bedrohter Menschen; Betrieb von
Tagesstätten für Kinder, Jugendliche und
Erwachsene; Ambulante Förderung und
Betreuung; Unterhaltung mobiler Dienste;
Hilfe für Angehörige der Betroffenen; Aus-,
Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitern in
der Behindertenhilfe; Beschaffung und
Weitergabe von Mitteln im Sinne des § 58
Nr. 1 AO, die der ideellen Förderung der in
Satz 2 bezeichneten Zwecke dienen, die
Durchführung aller sonstigen Geschäfte
und Maßnahmen, die geeignet sind, die in
Satz 2 benannten Zwecke zu fördern. Zur
Verfolgung der in Satz 2 genannten Zwecke
kann die Gesellschaft Unternehmen
gleicher oder ähnlicher Art gründen,
erwerben, sich an ihnen beteiligen und/oder
Zweigniederlassungen errichten. Soweit
Beträge von den Betreuten erhoben werden,
werden sie nur zur Kostendeckung erhoben.
Gesellschaft kann ihre Zwecke auch durch
das planmäßige Zusammenwirken im Sinne
des § 57 Abs. 3 AO mit steuerbegünstigten
Tochtergesellschaften und anderen
steuerbegünstigten Körperschaften
verfolgen, namentlich der "HTZ -
Heilpädagogisch-therapeutisches-Zentrum
gemeinnützige Gesellschaft mit
beschränkter Haftung" mit Sitz in Neuwied,
der "MZEB Rheinland-Pfalz Nord gGmbH"
ebenfalls mit Sitz in Neuwied, der "Förder-
und Wohnstätten gGmbH" mit Sitz in Kettig
und der "Kinderintensivpflege Ambulant des
HTZ gGmbH (KiAH)" mit Sitz in Neuwied,
und zwar durch die Erbringung oder
Entgegennahme von fachlichen und
kaufmännischen Service- und
Beratungsleistungen sowie Sachleistungen
in den Bereichen bzw. hinsichtlich
Personalabrechnung, Buchhaltung und
Verwaltung, Durchführung der
Geschäftsführung, IT und
Datenschutzmanagement, Betriebliches
Gesundheitsmanagement,
Qualitätsmanagement,
Fortbildungstätigkeiten,
Hausmeistertätigkeiten, Physiotherapie,
Arztleistungen, Überlassung von
medizinischen Fachangestellten sowie von
Mitarbeitern des Fachdienstes
Integrationspädagogik und vergleichbaren
Leistungen, auf welche die Gesellschaft
oder die Kooperationspartner als
Hilfsleistung im Zuge der Verwirklichung
ihrer gemeinnützigen/mildtätigen Zwecke
angewiesen sind. |
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a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer sind
befugt, im Namen der Gesellschaft
Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter der "HTZ-
Heilpädagogisch- therapeutisches-Zentrum
gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter
Haftung" mit Sitz in Neuwied, "MZEB Rheinland-
Pfalz Nord gGmbH" mit Sitz in Neuwied und der
"Kinderintensivpflege Ambulant des HTZ gGmbH
(KiAH)" mit Sitz in Neuwied abzuschließen. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2024 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die
Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie der
allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. |
a)
19.02.2025
Rapp
b)
Fall 12 |