HRB 208599: Ambulanter Pflegedienst "Anna" GmbH, Goslar, Kuhlenkamp 1c, 38640 Goslar. Bestellt als Geschäftsführer: Schulz, Thomas, Goslar, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 208599: Ambulanter Pflegedienst "Anna" GmbH, Goslar, Kuhlenkamp 1c, 38640 Goslar. Die Gesellschafterversammlung vom 15.03.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR beschlossen. 50.000,00 EUR.
HRB 208599: Ambulanter Pflegedienst "Anna" GmbH, Goslar, Kuhlenkamp 1c, 38640 Goslar. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.07.2020. Geschäftsanschrift: Kuhlenkamp 1c, 38640 Goslar. Gegenstand: Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere durch die Durchführung von hauspflegerischen und hauswirtschaftlichen und sonstigen Betreuungsleistungen für hilfsbedürftige Personen nach den Rechtsgrundlagen des SGB XII, des 5. Sozialgesetzbuches (SGB V) und des 11. Sozialgesetzbuches (SGB XI) sowie sämtliche Leistungen, die in Zusammenhang mit dem betreuten Wohnen und der Tagespflege, teilstationär oder vollstationär, bestimmt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schulz, Heike, Goslar, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann, Schulz, Heike, Goslar,* ‒.‒.‒‒ unter der Firma der Ambulanter Pflegedienst "Anna" e.Kfr. in Goslar (Amtsgericht Braunschweig, HRA 202397) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 03.07.2020. Die Ausgliederung ist auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers zeitgleich eingetragen und damit wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.