HRB 128087 B: Ambulanter Pflegedienst "Floriane" GmbH, Berlin, Eosanderstraße 5, 10587 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Blinstein, Jelena; Geschäftsführer: 2. Blinstein, Edward, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Blinstein, Edward
Ambulanter Pflegedienst "Floriane" GmbH, Berlin, Eosanderstraße 5, 10587 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Eosanderstraße 5, 10587 Berlin Prokura: 1. Blinstein, Edward, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Einzelprokura.
Ambulanter Pflegedienst "Floriane" GmbH, Berlin, Eosanderstraße 12, 10587 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.01.2011 ist der Gesellschaftsvertrag ergänzt um § 7 (nunmehr: Gesellschafterbeschlüsse); die bisherigen §§ 7 bis 9 sind jetzt §§ 8 bis 10..
Ambulanter Pflegedienst "Floriane" GmbH, Berlin, Eosanderstraße 12, 10587 Berlin. Firma: Ambulanter Pflegedienst "Floriane" GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Eosanderstraße 12, 10587 Berlin Gegenstand: Der Betrieb eines ambulanten Pflegedienstes. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Blinstein, Jelena, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma Ambulanter Pflegedienst "Floriane" e.Kfr. von der Inhaberin Jelena Blinstein geführten Einzelunternehmens mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRA 43579 B) aus ihrem Vermögen gemäß dem Ausgliederungsplan vom 30.04.2010. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..